Samstag, 23. August 2008

Wildäcker eine Augenweide


Der stillgelegte Bahndamm wird nach und nach immer attraktiver für das Wild. Auch für Naturliebhaber und Spaziergänger stellt der Bahndamm entlang der Teerstraßen mittlerweile eine Augenweide dar.

Holzdiebstahl am Bahndamm bei Kondrau


Die vom Jagdpächter auf dem stillgelegten Bahndamm in der Nähe von Kondrau bei Waldsassen eingeknickten Weiden, wurden von unbekannten Tätern abgesägt und das Holz auf ca. 2 Meter länge entwendet. Die Weiden wurden von Jägern eingeknickt, um eine Deckung für das Wild zu erreichen. Die Weiden bleiben grün, solange man sie nicht ganz durchsägt.

Am Samstag, dem 23.08.2008, gegen 11.00 h, sah ein Landwirt einen blauen Pkw am Tatort stehen. Zu dieser Zeit wurden die eingeknickten Weiden nochmals beschädigt. Sachdienliche Hinweise erbittet der Ersteller der Homepage. Am Freitag, 22.08.2008, müssen der oder die Täter bereits am Tatort gewesen sein, um Holz zu entwenden.

Montag, 28. Juli 2008

Fahrbare Jagdkanzel entwendet

Vor ca. 4 Wochen wurde zwischen Hundsbach und Pechtnersreuth (GJR Münchenreuth) eine fahrbare Jagdkanzel entwendet. Das Bild oben zeigt eine baugleiche Kanzel, jedoch mit Fenstern. Die entwendete Kanzel hatte kein Kennzeichen und auch keine Fenster montiert. Sachdienliche Hinweise entweder werden erbeten. Es ist nicht zu erwarten, daß diese Kanzel von den unbekannten Tätern über viele Kilometer gefahren bzw. gezogen wurde. Somit dürfte sich die Kanzel in der Nähe befinden. Die "Schwammerlzeit" beginnt und es werden Hinweise erwartet...

Josef Triebenbacher verstorben


Am Samstag, den 19.07.2008 ist unser Hegegemeinschaftsmitglied und langjähriges Hegeringmitglied, Josef Triebenbacher, verstorben.

Die Beerdigung fand am Freitag, den 25. Juli 2008 in Waldsassen statt.

Der Sterberosenkranz war um 13:30 Uhr und um 14:00 Uhr das Requiem mit anschließender Beisetzung auf dem Friedhof in Waldsassen.
Josef Triebenbacher wurde von Hegegemeinschaftsmitgliedern und den Bläsern die letze Ehre erwiesen.

Montag, 14. Juli 2008

Schießen in Friedenfels


Am 12.07.2008 veranstaltete die Hegegemeinschaft Waldsassen in Friedenfels ein Schießen, organisiert von unserem zweiten Vorsitzenden Helmut ÜBELACKER. Es konnte wieder von 100 m bis 300 m geschossen werden. Für Brotzeit sorgte Florian SCHNURRER. Getränke konnten auf der neuen Schießanlage erworben werden. Von 14.00 h bis 16.00 h nahmen wieder viele Hegegemeinschaftsmitglieder teil. Schießleiter war Michael Mickisch.

Montag, 30. Juni 2008

CORNI DI EGRA - Wettbewerbsgruppe mit Naturhörnern in ES-Stimmung aus unserer Region hat große Erfolge




Die voriges Jahr gegründete Wettbewerbsgruppe CORNI DI EGRA, bestehend aus 5 Tschechen und 5 Deutschen holt Gold auf Bundesebene und in Bayern. Platz 29, ein guter Mittelfeldplatz war für die neue Bläsergruppe aus unserer Region schon ein guter Erfolg. Platz 5 in Koblenz war natürlich dann ein Spitzenplatz. Bilder oben zeigen die neu entstandene Wettbewerbsgruppe beim Bundeswettbewerb in Koblenz und bei der Übung zur Vorbereitung auf die Wettbewerbe an der Grenze. Die Gruppe übt zweimal wöchentlich in der Musikschule in Konnersreuth und in der Musikschule in Eger.
Homepage der Gruppe unter: http://www.corni-di-egra.eu/

Donnerstag, 19. Juni 2008

Deutsch-Kurzhaar-Hündin suchte neues Zuhause


Kurz bevor die 5-jährige schwarz-weisse Deutsch-Kurzhaar-Hündin "LISA" ins Tierheim musste, konnte sie noch an einen Jäger aus dem Landkreis Tirschenreuth vermittelt werden. Es handelt sich um die Hündin des verstorbenen HG-Mitglieds Georg Webersberger. Sie sollte auf jeden Fall wieder in kundige Jägerhand. Die kinderliebe und brave Hündin kann jetzt wieder mit Vater und Sohn zur Jagd gehen und sich auf einem kleinen Dorf nahe Erbendorf tagsüber frei bewegen. Sogar die Hundeschule in Trebsau wird mit ihr wieder besucht. Man sieht der Hündin an, daß sie selbst merkt, daß siw wieder ein gutes Zuhause hat.

Montag, 31. März 2008

Pflanzaktion Streuobstwiese


Eine Jagdgenossenschaft in Bewegung
- Pflanzaktionen der Jäger schaffen neuen Lebensraum - Artikel im NEUEN TAG - März 2007


Kondrau. Voll bepackt mit Spaten, Pickel und Schaufel schaffen Jäger und Landwirte neuen Lebensraum: 40 Obstbäume pflanzten Mitglieder der Hegegemeinschaft Waldsassen und die Jagdgenossen des Gemeinschaftsjagdreviers Kondrau I . Jagdpächter lobt großes Engagement.

Die bis jetzt kahlen und für Wildtiere uninteressanten Flächen werden schon in wenigen Jahren ein neuer Lebensraum sein. „Die Streuobstwiesen dienen nicht nur jagdbaren Tiere als Äsung, sondern auch Insekten, Amphibien und Reptilien“, erklärt der Revierinhaber Ingmar Wenisch aus Waldsassen. Solche Maßnahmen würden vom Bayerischen Jagdverband als anerkannter Naturschutzverband zu 100 Prozent gefördert. Auch Eugen Wameser, Pächter des angrenzenden Revieres, Pfaffenreuth II, ist für Naturschutzmaßnahmen immer zu haben und führt revierübergreifend die Maßnahmen fort, denn Tiere kennen auch keine Jagdgrenzen.

Jedes Jahr sind Jäger und Jagdgenossen im Frühjahr damit beschäftigt, Äsungsplätze und Lebensräume zu schaffen. Auch Heckenpflege wird im Revier Kondrau I groß geschrieben: „Somit schaffen wir Rückzugsorte für viele bei uns vorkommende Tierarten ohne Störung durch Spaziergänger, Mountainbiker, Reiter und Hundehalter“, so Wenisch.

40 Bäume zu pflanzen heißt große Anstrengung für die Helfer. Kurzer Hand halfen daher die Landwirte mit ihren Traktoren bei der Schaffung der Streuobstwiesen. Wenisch lobte das große Engagement der Jagdgenossen und den Mitgliedern der Hegegemeinschaft, sowie die unkomplizierte Zusammenarbeit. „Kooperation und Schulterschluss zwischen Jägern, dem Bayerischen Jagdverband, der Naturschutzbehörde und anderen Naturschutzverbänden ist äußerst wichtig, wenn man etwas bewirken will,“ ist Wenisch überzeugt.

Montag, 28. Januar 2008

Traditionelles Aufbruchessen in Höflas


Bereits zum 10. Mal fand in Höflas das traditionelle Aufbruchessen am 26.01.2008 statt. Von vielen Jägern aus den Hegegemeinschaften Waldsassen und Mitterteich werden kurz vor diesem Termin immer Aufbrüche von Wildschweinen und Rehen bei der Wirtin Ingrid LANG abgeliefert. Die Jäger, Treiber und Förster aus unserem Bereich freuen sich jedes Jahr auf die Einladung vom "Gral Hans" alias Hans HÄRTL aus Konnersreuth, der das Aufbruchessen vor 10 Jahren ins Leben gerufen hat. Mittlerweilen kommen sogar Stammgäste und auch Gäste aus Oberfranken, sowie seit mehreren Jahren die Jagdhornbläser aus Windischeschenbach zu diesem Termin, denn der Aufbruch von Ingrid LANG ist unschlagbar lecker. Das Bild oben zeigt die Wirtin Ingrid LANG, die auch heuer wieder viel Arbeit damit hatte und dafür nichts verlangt. Sie bekam für ihre Mühen wenigstens ein paar Blumen.

Freitag, 25. Januar 2008

HG-Versammlung mit Neuwahlen 24.01.2008

Im Bild links Dr. Harald Straßburger bei der Versammlung als neu gewählter Vorstand
- - - Auszüge aus dem Protokoll:
24.01.2008, 20.00h, Gaststätte "Pirkl", Waldsassen:
Als erster Vorsitzender wurde Dr. Harald Straßburger wurde von der Versammlung gewählt. Als Stellvertreter wird Helmut Übelacker und als dritter Vorstand Forstdirektor a.D. Achim Vollmer gewählt, der gerne die Vorstandschaft unterstützt. Weiterhin wurden Norbert Fleissner als Kassier und als Schriftführer Florian Schnurrer bestimmt. Thomas Lanz und Bernhard Stier wurden als Kassenprüfer eingesetzt.
Hubert Rustler bedankte sich als ehemaliger Vorsitzender beim Wahlausschuß und bei den Mitgliedern, die ein Amt angenommen haben und wünschte der neuen Vorstandschaft viel Waidmannsheil und viel Glück.
Trophäenvorbewertung: Der erste Platz (Goldmedaille) für Ferdinand Köstler mit 357 Gramm, Alter wurde auf 5 Jahre geschätzt. Der zweite Platz (silber) für Dr. Straßburger mit 352 Gramm. Der dritte Platz (silber) für Werner Danhof mit 340 Gramm. Bronze für Achim Grüner, und zweimal für Josef Fischer.
Bläser werden in Zukunft vom Beitrag befreit und erhalten einen Zuschuss.
Mitglieder der Hegegemeinschaft werden in Zukunft per E-Mail eingeladen und es wird auch weiterhin ab dem 70. Geburtstag gratuliert und die Bläser zum Auftritt gebeten.

Verleihung der Medaillien und Anstecker für die erfolgreichen Schützen durch Dr. Strassburger:

Laufender Keiler:
Keilernadel in Gold für Erwin KUCHTA, Marktredwitz (mit 45 von 50 möglichen Ringen).
Keilernadel in Silber für Gerog Neitzsch, Waldsassen (mit 40 Ringen)
Keilernadel in Bronze für Siegfried Weber, Franz Schöner und Ingmar Wenisch.
Abbuchung der Mitgliedsbeitrage ab 2009 grundsätzlich am 01.Januar – einstimmig angenommen.
Dr. Straßburger beendet die Versammlung um 22.25 h vor den Bläsern der Hegegemeinschaft Waldsassen.
Lt. Anwesenheitsliste waren 40 Personen bei der Versammlung.

Mittwoch, 16. Januar 2008

Georg Webersberger gestorben




Jagdgenossenschaft Kondrau und die Hegegemeinschaft Waldsassen trauert um Georg Webersberger. Nach langer schwerer Krankheit verstarb Georg am 15.01.2008 im Krankenhaus. Er kam vor 5 Jahren nach Waldsassen und pachtete das GJR Kondrau I. Trotz schwerer Krankheit nahm er seine Aufgaben als Revierinhaber wahr und erfüllte seine Pflichten vor allem gegenüber der Jagdgenossenschaft stets gewissenhaft. Er wurde Mitglied der HG Waldsassen und Hauptmitglied derBJV-Kreisgruppe Tirschenreuth. Er baute die Jagd Kondrau I wieder auf. Gerne hielt er zu uns Freundschaft. Besonders in Erinnerung ist uns dabei seine Geburtstagsfeier bei ihm zuhause im Dezember 2006, wo er uns eigenhändig ein Festmahl bereitete. Er erfreute sich großer Wertschätzung aufgrund seiner ruhigen Art sowohl bei uns Jägern, als auch bei den Jagdgenossen. Wir verabschieden uns von einem sehr waidgerechten Freund, dem jedes lebende Tier leidtat, wenn er es gem. Abschussplan erlegen musste. Selbst Raubwild und Raubzeug gestand er sein Recht auf Existenz zu und erfreute sich an seinem Anblick. Seine schwere Kranheit bekämpfte er tapfer bis zum Vortag seines Todes am Montag, als er ins Krankenhaus kam. Er war am Samstag noch mit seinem Sohn auf der Jagd und fuhr Auto, obwohl er schon seit Wochen zeitweise an Sauerstofflaschen gebunden war. Beerdigung war am Donnerstag, den 17.01.2008 in Nandlstadt, Lkrs. Freising.

Samstag, 5. Januar 2008

Tontaubenschießen auf dem Teichelberg




Das von der Hegegemeinschaft Waldsassen organisierte Tontaubenschießen am Teichelberg bei Pechbrunn am 05.01.2008 wurde von 20 BJV-Mitgliedern besucht. Mit Glühwein konnten bei eisiger Kälte wieder einige Lebensgeister geweckt werden. Gegen 16.00 h kam dann zur Kälte und zum Wind noch Eisregen. Aber trotzdem war es ein schöner Nachmittag, was von Karl Lippert, dem "guten Geist" des TTC Teichelberg ermöglicht wurde.


Montag, 31. Dezember 2007

Termine 2007

10.05.2007, Gründungsversammlung der neuen Hegegemeinschaft Waldsassen beim Goldenen Hahn in Waldsassen, Fusion Hegering und Hegegemeinschaft
Samstag, 02.06.2007, 50-Jahre Tirschenreuther Bläser
Samstag, 16.06.2007, Dt.-cz. Treffen am Kastanienbaum, Hardeck bei Neualbenreuth
Sonntag, 17.06.2007, Pflichttrophäenschau Erbendorf
Sonntag, 01.08.2007, Bürgerfest Waldsassen, Stand der Bläser der Hegegemeinschaft
Freitag, 17.08.2007, Ferienprogramm Hatzenreuth
Samstag, 01.09.07, Schießanlage Friedenfels, lfd. Keiler, Schüsse auf 100 bis 300 m möglich
Sonntag, 30.09.07, Erlebniswochen Fisch in Mitterteich
Samstag, 27.10.07, Schießtermin Schützenhaus Waldsassen, 08.30 - 12.00 h
Samstag, 28.10.07, 18.00 h, Hubertusmesse auf der Kappl bei Münchenreuth
Samstag, 03.11.07, Hubertusmesse und Hubertusfeier in Erbendorf
Sonntag, 18.10.2007, 10.15 h, Hubertusmesse auf der kleinen Kappl in Ottengrün
Donnerstag, 06.12.2007, 20.00 h, Stammtisch der Hegegemeinschaft Waldsassen beim "Pirkl"

Freitag, 21. Dezember 2007

Symbolische Grenzöffnung in Neualbenreuth







Initiiert vom Hegegemeinschaftsleiter von LIPOVA, Jaroslav Vild wurde heute am 21.12.2007, um 10.00 h, beim Abbau der Schranke in Neualbenreuth durch die Bundespolizei ein kurzfristiges Treffen organisiert. Auf dem Foto zu sehen sind der Bürgermeister von Neualbenreuth, Herr Köstler und der stellvertretende Bürgermeister von Lipova, Hegegemeinschaftleiter Jaroslav Vild, von der Bundespolizei der stellvertretende Leiter, PHK Vogt, PHK Kaßeckert von der ehemaligen Polizeistation Neualbenreuth und von der PI Waldsassen PHK Bäuml. Jaroslav Vild und Bozik Tobermann brachten einige Stücke mit ihren Jagdhörnern zum Vortrag. Jaroslav Vild fungierte als Dolmetscher.

Samstag, 8. Dezember 2007

Hubertusmesse Kappl bei Münchenreuth











Auch auf der großen Kappl wurde wieder eine Hubertusmesse im Jahr 2007 von den Bläsern und den Falknern gestaltet. Termin war Samstag, der 27.10.2007, 19.00 h.

Donnerstag, 6. Dezember 2007

Monatlicher Jägerstammtisch der HG


Seit heuer findet wieder regelmäßig der allmonatliche gemütliche Jägerstammtisch am ersten Donnerstag im Monat um 20.00 h statt. Bislang trafen sich Jäger und Nichtjäger stets beim PIRKL in Waldsassen. Bei gutem Mondlicht wird der Termin in Zukunft auf einen anderen Tag verlegt. Es erscheinen bei diesem Stammtisch stets alte und neue Gesichter. Auch am Nikolaustag 2007 wurden wieder Themen wie der geplante Schrotschusstermin am 05.01.2008 auf dem Teichelberg und der voraussichtliche Schießtermin am Dienstag, den 11.12.2007 in Friedenfels besprochen.
Zum Stammtisch der HG Waldsassen sind jagdlich Interessierte auch ohne gültigen Jagdschein stets willkommen.

Mittwoch, 28. November 2007

Hubertusmesse Ottengrün, kleine Kappl


Am 18.11.2007 fand nach der Hubertusmesse auf der Kappl bei Münchenreuth auch die Messe in der kleinen Kappl bei Ottengrün (Neualbenreuth) statt. Auch diese Messe wurde wieder von den Jagdhornbläsern der Hegegemeinschaft gestaltet. Mehr als 45 Übungsabende jeweils am Dienstag machen die gute Es-Horn-Gruppe aus. Pfarrer Gruber ist für Neualbenreuth und Nachbargemeinden, wie Ottengrün zuständig und seit über 20 Jahren bei uns tätig. Auch hier war wie auf der großen Kappl die Kirche wieder voll. Bild oben zeigt v.l.n.r. Otto Summer, Hornmeister Bernhard Stier, Pfarrer Gruber, Ossi Uhl, Milos Sedivy, Achim Vollmer, Jochen Freundl, Hermann Nurtsch, Willi Bauer, Fritz Fick und Norbert Fleißner (es fehlen Marian Drobny und Ingmar Wenisch).

Dienstag, 27. November 2007

Scheibenausschießen 2007


Die ausgeschossene Scheibe der HG Waldsassen für 2007 gewann Helmut ÜBELACKER mit einem klaren 10-er in der Disziplin 100 Meter freistehend. Mutmaßungen, daß Helmut Übelacker vom Vortag noch "gedopt" war, konnten nicht bewiesen werden. :-)
Die Scheibe wurde am 27.10.2007 auf dem Schießstand des Schützenvereines Waldsassen ausgeschossen zwischen 09.00 und 12.00 h.

Montag, 19. November 2007

SMS-Alarmierung für Drückjagden




Die SMS-Alarmierung funktioniert. Bisher haben wir 60 Teilnehmer, die per SMS verständigt werden, wenn z. B. Sauen im Mais stecken und dort zu Schaden gehen. Die ersten Maisdrückjagden konnten bereits erfolgreich absolviert werden. Schon bei der ersten Alarmierung fiel ein 80 kg-Keiler in Großbüchelberg. Jeder interessierte Jäger kann mit in die SMS-Alarmierungsliste der HG Waldsassen aufgenommen werden. Voraussetzungen sind regelmäßige Schußübungen auf flüchtiges Wild auf Schießständen und absolute Schußdisziplin. Die Fotos oben zeigen die Belehrung der anwesenden Jäger insbesondere in Sachen Schußabgabe, UVV-Vorschriften und gültigen Jagdschein durch den Jagdherrn Helmut Schnurrer bei einer Maisdrückjagd-Alarmierung im Oktober 2007. Eine Teilnehmerliste wird grundsätzlich geführt.

Donnerstag, 15. November 2007

Ferienprogramm Hatzenreuth


Von unserem Hegegemeinschaftsleiter Hubert RUSTLER wird auch alljährlich ein Ferienprogramm für Kinder angeboten, das auch heuer wieder stark besucht war. Mehr als 20 Kinder ließen sich verschiedene Lebensräume und Biotope anschaulich erklären. Mit von der Partie waren natürlich unsere Bläser der Hegegemeinschaft Waldsassen, die die Veranstaltung begleiteten.

Benefizkonzert in der Falknerei Wunsiedel, Katharinenberg mit Geldspende an gemeinnützige Einrichtungen

Foto zeigt: v.l. Karl Willi Beck, Bürgermeister der Stadt Wunsiedel, Karola Kopp, Hornmeisterin der Bläsergruppe Windischeschenbach, Ingmar Wenisch - BJV-Kreisgruppe Tirschenreuth, Falknermeister Eckard Mikisch, Adam Adelbert, Hornmeister der Bläsergruppe St. Hubertus Kemnath, Michael Kaspar, Schulleiter der Grundschule Wunsiedel, Monika und Maximilian Fickentscher von der Lebenshilfe Wunsiedel bei der Geldübergabe

Das Konzert und die Veranstaltung:













Der Falknermeister Eckard MICKISCH, Mitglied der Hegegemeinschaft Waldsassen und der BJV-Kreisguppe Tirschenreuth, organisierte zusammen mit der Bläsergruppe Windischeschenbach ein erstes Benefizkonzert, das äußerst positiv verlief und viel Applaus und Zuspruch erntete.
Die Veranstaltung fand am Samstag, dem 20.10.2008, auf dem Katharinenberg in Wunsiedel im Greifvogelpark statt. Der Greifvogelpark befindet sich direkt neben der Landesjagdschule.

Trotz Kälte erfreuten sich ca. 300 Gäste an den Jagdhornklängen der Es-Horn-Bläsergruppen Schlossbläser Kaibitz, St.-Hubertus Kemnath und Windischeschenbach. Diese Veranstaltung der besonderern Art fand in der glutroten Abenddämmerung bei Fackelschein vor der einzigartigen Kulisse der indirekt beleuchteten Greifvogelvolieren statt. Eine Flugvorführung wurde ebenfalls präsentiert. Ein ferngesteuertes Flugzeug und ein ferngesteuerter „Fuchs“ waren Hilfsmittel für die Greifvögel. Vor dem Konzert wurde dem interessierten Publikum jagdliches Brauchtum erklärt, wie z. B. wie das Zusammenspiel der kleinen B-Hörner mit vielen Jagdsignalen, anschaulichen Beispielen und Verständigung der Jäger über größere Entfernungen mittels der Hörner.

Für sein besonderes Engagement wurde Falknermeister Eckard MICKISCH auf Veranlassung der BJV-Kreisguppe Tirschenreuth vom Bayerischen Jagdverband München durch Herrn Jürgen Weismann geehrt.

Der Erlös des Benefizkonzertes Geld wurde im Beisein der örtlichen Presse im Rathaus der Stadt Wunsiedel am Samstag, dem 19.01.2008 gemeinnützigen Einrichtungen gespendet. Die Lebenshilfeschule Wunsiedel für Behinderte Kinder und die Hausaufgabenbetreuung in Wunsiedel wurden aufgrund ihres knappen Budgets zu gleichen Teilen bedacht.

Aufgrund der starken Nachfrage von allen Seiten ist bereits wieder ein Benefizkonzert am Samstag, den 16.08.2008 mit Vorabendmesse geplant. Unterstützung wurde durch die Stadt Wunsiedel bereits wieder zugesagt.
Die Veranstalter hoffen dieses Mal auf sommerliche Temperaturen.

Dienstag, 13. November 2007

Bläserkorps der Hegegemeinschaft Waldsassen


Welche Hegegemeinschaft kann schon mit einem eigenen Bläserkorps aufwarten? Auf dem Foto v.l.n.r.: Hermann Nurtsch, Leiter des Bläserkorps Bernhard Stier, Willi Bauer, Norbert Fleißner, Otto Summer, Jochen Freundl, Ossi Uhl, Achim Vollmer und Fritz Fick (auf dem Foto fehlen Milos Sedivy, Marian Drobny und Ingmar Wenisch)

Grundschulfest Waldsassen





Auch bei der Grundschule in Waldsassen war die Hegegemeinschaft unter der Leitung von Hubert RUSTLER wieder aktiv. In jeder Klasse wurden Fragen der interessierten Schüler beantwortet und drei Mitglieder des Bläsercorps der Hegegemeinschaft Waldsassen trugen verschiedene Stücke vor.

Deutsch-Tschechisches Jägertreffen am Kastatnienbaum





Jedes Jahr organisiert unser Hegegemeinschafts-Mitglied, der "Adam-Bauer" aus Hardeck, ein schon traditionelles Treffen von tschechischen und deutschen Jägern aus dem Grenzgebiet.
Auch heuer waren wieder am 29.06.2007 ca. 300 Personen auf dem Festplatz direkt auf der grünen Grenze. Drei Jagdhornbläsergruppen aus Waldsassen, Windischeschenbach und Tirschenreuth waren vor Ort.

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Heckenpflege - Stichtag 30.11.07

Förderung der Heckenpflege

Bis zum 30. November kann bei den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten die lange erwartete,
neu eingeführte Heckenpflegeprämie beantragt werden.
Die Förderung erfolgt im Rahmen des KULAP-A: Maßnahme 5.1 - A 51 "Heckenpflegeprämie"
Ziel:
Die Förderung der Pflege von Hecken einschließlich Feldgehölzen soll zur Erhaltung und Entwicklung einer naturraum- und regionaltypischen Biodiversität in der Agrarlandschaft beitragen. Gleichzeitig soll die Vielfalt und Schönheit eines intakten, funktionsfähigen und traditionellen Landschaftsbilds erhalten werden.
Antragstellung und Information:
· Ämter für Landwirtschaft und ForstenDie Antragstellung für die Heckenpflegeprämie beginnt am 8. Oktober und endet am 30. November 2007.
Voraussetzungen:
· Die zu pflegenden Hecken und Feldgehölze liegen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen bzw. landwirtschaftlich nutzbaren Flächen.
· Ein durch das Amt für Landwirtschaft und Forsten, Sachgebiet Agrarökologie und Boden erstelltes bzw. genehmigtes Pflegekonzept, in dem die notwendigen Pflegemaßnahmen für drei aufeinander folgende Pflegeperioden (1. Oktober bis 28. Februar) festgelegt sind.
· Der Antragsteller muss für die geförderten Hecken und Feldgehölze eine Pflegeberechtigung besitzen, die mindestens drei aufeinander folgende Pflegeperioden umfasst (nähere Informationen hierzu erteilt das ALF).
Förderung:
· 100 €/Ar gepflegter Hecke
Formulare, Merkblätter:
· Merkblatt "Heckenpflegeprämie" 2007:
http://www.stmlf.bayern.de/agrarpolitik/programme/foerderwegweiser/28028/merkbl_hecke.pdf
· Antrag auf Fördermittel für die Pflege von Hecken und Feldgehölzen:
http://www.stmlf.bayern.de/agrarpolitik/programme/foerderwegweiser/28028/antrag_hecke.pdf
· Pflegeberechtigung für Hecken und Feldgehölze:
http://www.stmlf.bayern.de/agrarpolitik/programme/foerderwegweiser/28028/berechtig_hecke.pdf

Sonntag, 11. November 2007

Abschlußbericht Radiocäsium in Wildschweinen u.a.

Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben StSch 4324 im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Untersuchungen zum Verhalten von Radiocäsium in Wildschweinen und anderen Biomedien des Waldes

Februar 2005

Von
Uli Fielitz

Zusammenfassung
In diesem Forschungsvorhaben wurden von 2001 bis 2004 die Ursachen für die vergleichsweise hohe 137Cs Aktivität von Wildbret, insbesondere von Wildschweinen, in Teilen des Bayerischen Waldes, die durch den Tschernobyl-Fallout besonders betroffen sind, detailliert aufgeklärt. Ein wesentliches Ziel des Forschungsvorhabens war die Entwicklung eines dynamischen radioökologischen Modells, das den bisherigen Zeit-verlauf der Kontamination von Rehen, Rothirschen und Wildschweinen beschreibt und den weiteren Verlauf prognostiziert. Die Zusammensetzung der Nahrung von Wildschweinen und Rothirschen wurde durch Mageninhaltsanalysen bestimmt, die relevanten Nahrungs-komponenten dann im Untersuchungsgebiet beprobt und deren 137Cs Aktivität ermittelt.
Insgesamt wurden im Untersuchungsgebiet 20 Bodenprofile bis 20-30 cm Tiefe volumenecht entnommen. Es zeigt sich, dass der größte Teil der Aktivität nicht mehr in der Humusauflage ist, wie in den 80er und 90er Jahren, sondern in dem ca. 8 cm umfassenden Bereich zwischen der unteren Humusauflage und dem oberen Mineralboden. Inzwischen enthalten auf der Dauerprobefläche B1 die obersten 2 cm des Bodens mit 1,4% fast gleich viel Aktivität wie die 28-30 cm Schicht mit 1,2%.
Für die mathematische Beschreibung der Tiefenverteilung von 137Cs im Waldboden wurde ein radioökologisches Modell entwickelt, das den Boden in übereinander liegende 2 cm Kompartimente einteilt, in denen die Migration, Fixierung und Desorption von 137Cs stattfindet. Diese Prozesse werden durch ein System von Differenzialgleichungen beschrieben. Die mittlere Abweichung der Modelldaten von den Messdaten beträgt 0,77%.
Bei allen untersuchten Pflanzenarten nahm die 137Cs Aktivität von 1987 bis 2004 deutlich ab, bei den meisten Arten setzte sich der seit 1995 bestehende Trend zu einer langsameren Aktivitätsabnahme fort. Viele Pflanzenarten hatten mittlere 137Cs Gehalte in den Blättern von unter 1.000 Bq•kg-1 Frischsubstanz (FS), nur wenige Arten, wie Dornfarn und Heidel-beere, wiesen höhere Aktivitäten auf. Bei den oberirdischen Fruchtkörpern von Pilzen variierte die Kontamination von durchschnittlich 24 Bq 137Cs•kg-1 bei Parasol bis rund 2.800 Bq 137Cs•kg-1 bei Maronenröhrlingen. Dagegen übertraf die Kontamination von Hirschtrüffeln, mit durchschnittlich 26.800 Bq 137Cs•kg-1, alle anderen potenziellen Nahrungsbestandteile der Wildschweine, um ein Vielfaches.
Es wurden die Nahrungsbestandteile von 37 Rothirschmägen und 70 Wildschweinmägen ermittelt. Bei den Mageninhaltsanalysen von Rothirschen stellten Gräser, die mit 29 Arten vertreten waren, mit 60,2% die mit Abstand wichtigste Gruppe und wurden in allen Mägen nachgewiesen. Das Nahrungsspektrum der Wildschweine war wesentlich differenzierter. Die untersuchten Wildschweinmägen enthielten rund 20% Gräser, Früchte und Bestand-teile aus Fütterungen zu je 17%, Kräuter 13%, Wurzeln 12% und Boden 11%. Pilze machten 7,6% aus, wovon 5,5% auf Hirschtrüffeln entfielen. Während der Buchenmast 2003 enthielten die Mägen mehrere Monate lang vorwiegend Bucheckern.
Die 137Cs Aktivität von Rothirschen nahm von 1986-2004 hoch signifikant ab (n=205, P<0,0001). n="1.663)" n="91)," n="34)">

Freitag, 29. Juni 2007

Hegegemeinschaftsordnung

Stand 29.06.2007 (Änderung nach Neugründung)

§ 1 Name und räumlicher Wirkungsbereich
(1) Die Hegegemeinschaft führt den Namen: „Hegegemeinschaft Waldsassen“
(2) Die Hegegemeinschaft hat ihren Sitz am Wohnort des ersten Vorsitzenden
(3) Geschäftsjahr ist das Jagdjahr.
(4) Der räumliche Wirkungsbereich der Hegegemeinschaft wird gemäß Rechtsverordnung des/der
vom durch folgende zusammenhängende Jagdreviere gebildet: - siehe Anlage -
(5) Auf die Hegegemeinschaft finden die Bestimmungen des BGB für den nichtrechtsfähigen Verein
Anwendung.
(6) Erfüllungsort ist der Sitz der Hegegemeinschaft.

§ 2 Zweck und Aufgaben der Hegegemeinschaft
(1) Zweck der Hegegemeinschaft ist es, in ihrem räumlichen Wirkungsbereich eine ausgewogene Hege aller
darin vorkommenden Wildarten und eine einheitliche großräumige Abschussregelung nach den jagdrechtlichen
Bestimmungen zu gewährleisten.
(2) Dieser Zweck wird insbesondere durch folgende Aufgaben verwirklicht:
1. Abstimmen der Hegemaßnahmen in den einzelnen Jagdrevieren sowie Durchführung gemeinsamer
Hegemaßnahmen;
2. Mitwirken bei der Wildstandsermittlung;
3. Abstimmen der Abschussplanvorschläge der Revierinhaber;
4. Mitwirken bei der Überwachung der Erfüllung der Abschusspläne;
5. Absprachen über gemeinsames Aussetzen von Wild (insbesondere von gefährdeten Wildarten) sowie
über die Beschränkung der Jagdausübung auf einzelne Wildarten innerhalb der Jagdzeiten;
6. Mitwirken bei Flurbereinigungsarbeiten;
7. Fördern der Weiterbildung der Mitglieder, der praktischen Jungjägerausbildung, des Jagdhundwesens,
des jägerlichen Schießwesens; Pflege der Jagdkameradschaft und des jagdlichen Brauchtums, insbesondere des Bläsercorps usw.;
8. Fördern des Artenschutzes, des Natur und Umweltschutzes;
9. Mitwirken bei der Ausrichtung von Hegeschauen;
10. Vermitteln bei Grenz- und Wildfolgestreitigkeiten.

§ 3 Mitgliedschaft
(1) Mitglieder der Hegegemeinschaft sind die Revierinhaber (Art. 7 Abs. 1 BayJG), die verantwortlichen
Personen im Sinne des Art. 7 Abs. 2 u. 3 BayJG und die vom Erben gemäß Art. 20 BayJG benannten
verantwortlichen Personen. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben.
(2) Die von den Revierinhabern angestellten Forstleute, Berufsjäger, bestätigten Jagdaufseher sowie
Jagdscheininhaber und jagdlich Interessierte können als ständige Gäste an den Versammlungen der
Hegegemeinschaften teilnehmen. Sie können auch die Mitgliedschaft erwerben.
(3) Die Beschlussfassung (§ 8 Abs. 5) über Aufgaben nach § 2 Abs. 2 Nrn. 1 bis 6 ist allein den Mitgliedern
(Abs. 1, nur Revierinhaber) vorbehalten.
(4) Zu Versammlungen der Hegegemeinschaft, in deren Aufgaben nach § 2 Abs. 2 Nrn. 2 bis $ behandelt
werden, sind vom Hegegemeinschaftsleiter außer den Mitgliedern einzuladen:
a) die Jagdvorstände der beteiligten Jagdgenossenschaften;
b) die Inhaber der Eigenjagdreviere im räumlichen Wirkungsbereich der Hegegemeinschaft, soweit sie das
Jagdrecht nicht selbst ausüben;
c) die zuständigen Unteren Jagdbehörden mit ihren Jagdberatern und Jagdbeiräten
d) der Vorsitzende der zuständigen Kreisgruppe des Landesjagdverbandes Bayern e. V.
(5) Daneben können auch ständige Gäste (Abs. 2) zu den Sitzungen der Hegegemeinschaft eingeladen werden.
(6) Jedes Mitglied kann sich vertreten lassen. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen. Die Vollmacht kann auch
ständigen Gästen erteilt werden. Unterbevollmächtigung ist unzulässig. Mitpächter oder mehrere für ein
Jagdrevier verantwortliche Personen werden im Falle des Art. 7 Abs. 4 BayJG durch den von ihnen benannten
Bevollmächtigten vertreten; im übrigen können sie sich gegenseitig vertreten, ohne dass es einer schriftlichen
Vollmacht bedarf.
(7) Jedes Mitglied erhält einen Abdruck der Hegegemeinschaftsordnung.

§ 4 Ende der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch:
1. Tod;
2. Austritt;
3. Ausschluss
(2) Der Austritt ist nur zum Ende eines Jagdjahres möglich; er muss schriftlich bis zum vorhergehenden 30.
September gegenüber der Hegegemeinschaft erklärt werden.
(3) Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt durch Beschluss der Hegegemeinschaftsversammlung,
Ausschlussgründe sind schwere oder wiederholte Verstöße gegen jagd- und waffenrechtliche Vorschriften oder
gegen die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit, soweit sie von einem ordentlichen
deutschen Gericht zu einer rechtskräftigen Aburteilung oder Entziehung bzw. Versagung des Jagdscheines
geführt haben sowie schwere oder laufende Verstöße gegen die Hegegemeinschaftsordnung. Die
Ausschlussgründe sind dem Betroffenen schriftlich mitzuteilen.
(4) Der Hegegemeinschaftsleiter kann ständige Gäste nach vorheriger einmaliger Abmahnung von der weiteren
Teilnahme an der Versammlung der Hegegemeinschaft ausschließen.

§ 5 Organe
Organe der Hegegemeinschaft sind
1. der Hegegemeinschaftsleiter und dessen Stellvertreter sowie Schriftführer und Kassier
2. die Hegegemeinschaftsversammlung.

§ 6 Der Hegegemeinschaftsleiter
(1) Der Hegegemeinschaftsleiter und sein Stellvertreter werden von den Mitgliedern der Hegegemeinschaft auf
die Dauer von fünf Jahren gewählt. Sie sind ehrenamtlich tätig.
(2) Die erste Versammlung der Hegegemeinschaft wird vom zuständigen Vorsitzenden der Kreisgruppe einberufen. Der Kreisgruppen- bzw. der Regierungsbezirksvorsitzende leitet die Versammlung bis
zur Wahl eines Hegegemeinschaftsleiters. Die Wiederwahl eines Hegegemeinschaftsleiters und seines
Stellvertreters ist möglich.
(3) Bei Vorliegen wichtiger Gründe können die Mitglieder der Hegegemeinschaft den Hegegemeinschaftsleiter
und/oder seinen Stellvertreter abwählen. In diesem Falle hat der Vorsitzende der zuständigen Kreisgruppe im
Landesjagdverband Bayern alsbald eine erneute Versammlung der Hegegemeinschaft zum Zwecke der
Neuwahlen einzuberufen.
(4) Die Wahl des Hegegemeinschaftsleiters und seines Stellvertreters hat mit Stimmzetteln und geheim zu
erfolgen, wenn dies mehr als zwei der anwesenden oder vertretenden Mitglieder fordern.
(5) Der Hegegemeinschaftsleiter – im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter – führt die laufenden
Geschäfte der Hegegemeinschaft, vollzieht die Beschlüsse der Hegegemeinschaftsversammlung als Vorstand im
Sinne von § 26 BGB. Sein Stellvertreter unterstützt ihn bei allen Aufgaben.

§ 7 Aufgaben des Hegegemeinschaftsleiters
(1) Der Hegegemeinschaftsleiter hat die Erfüllung der der Hegegemeinschaft obliegenden Aufgaben die
erforderlichen Maßnahmen anzuregen und aufeinander abzustimmen sowie die Beschlüsse der
Mitgliederversammlungen durchzuführen. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Vorbereiten, Einberufen und Leiten der Hegegemeinschaftsversammlungen.
b) Koordinieren bei der Wildstandsermittlung und Abschussplanung entsprechend den Richtlinien für die Hege
und Bejagung des Schalenwildes in Bayern (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 1. März 1983).
c) Vergleichen der Abschusspläne mit dem jeweiligen Stand der Abschusserfüllung und erforderlichenfalls
Abgeben entsprechender Vorschläge gegenüber den Mitgliedern und der Jagdbehörde.
d) Pflege der Kontakte zu benachbarten Hegegemeinschaften sowie erforderlichenfalls Koordinierung der
Wildstandsermittlung und Abschussplanung mit benachbarten Hegegemeinschaften; Pflege der Kontakte zu den
Gliederungen des Landesjagdverbandes Bayern e. V.
e) Jagdfachliche Beratung und Unterstützung der Mitglieder der Hegegemeinschaften.
(2) Um diese Aufgeben erfüllen zu können, haben die Mitglieder der Hegegemeinschaft dem
Hegegemeinschaftsleiter auf Anfrage unverzüglich Auskunft über den Stand der Abschusserfüllung zu erteilen.
Sie sollen ihn über außergewöhnliche Vorkommnisse in ihren Revieren unterrichten. Er ist befugt, in
Wahrnehmung seiner Obliegenheiten nach vorheriger Ankündigung ohne Jagdausrüstung die Mitgliedsreviere
seiner Hegegemeinschaft zu betreten und die Jagdeinrichtungen zu besichtigen.

§ 8 Hegegemeinschaftsversammlung
(1) Die Hegegemeinschaftsversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Wahl des Hegegemeinschaftsleiters und seines Stellvertreters.
b) Beschlussfassung über den Gesamtabschuss und seine Verteilung auf die Mitgliedsreviere als Empfehlung an
die zuständigen Jagd- und Forstbehörden.
c) Beschlussfassung über Empfehlungen für gemeinsame Hegemaßnahmen.
d) Beschlussfassung über den Ausschluss von Mitgliedern (§ 4 Abs. 3) und von ständigen Gästen (§ 4 Abs. 4
Satz 2)
e) Beschlussfassung über die Änderung der Hegegemeinschaftsordnung.
f) Beschlussfassung über sonstige Angelegenheiten
g) Festsetzung des jährlichen Mitgliedsbeitrages.
(2) Der Hegegemeinschaftsleiter beruft mindestens einmal im Jahr eine Hegegemeinschaftsversammlung ein.
Die Einladung muss unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung mindestens zwei Wochen vorher schriftlich
erfolgen. Dabei kommt es auf den Tag an, an dem die Einladung bei der Post aufgegeben wird.
(3) Der Hegegemeinschaftsleiter ist verpflichtet, eine Hegegemeinschaftsversammlung auch dann einzuberufen,
wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder einen entsprechenden schriftlichen Antrag stellt. In diesem Fall gilt
allein die Kopfzahl.
(4) Den geladenen Behörden, Verbänden und Personen (§ 3 Abs. 4) ist Gelegenheit zu geben, sich zum
Gegenstand der Verhandlung zu äußern. Das Wort erteilt der Hegegemeinschaftsleiter.
(5) Die Hegegemeinschaftsversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder – mit
Ausnahme von Satz 4 – beschlussfähig. Beschlüsse dürfen, soweit in dieser Hegegemeinschaftsordnung nichts
anderes bestimmt ist, sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen stimmberechtigten Mitglieder als
auch die Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertreten Revierflächen. Das gilt auch für Wahlen. Zu
Satzungsänderungen und zur Auflösung der Hegegemeinschaft ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit sämtlicher
Mitglieder sowohl der Stimmen als auch der Revierflächen erforderlich.
(6) Stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung sind in den Fällen des § 2 Abs. 2 Nrn. 1 bis 6 die
anwesenden und vertretenen Mitglieder (§ 3 Abs. 1), in den übrigen Fällen auch Personen im Sinne von § 3 Abs.
2 (ständige Gäste).
(7) Mehrere Inhaber eines gemeinsamen Jagdrevieres (Mitpächter) haben zusammen nur eine Stimme, die nur
einheitlich abgegeben werden kann. Bei mehreren Inhabern eines gemeinsamen Jagdrevieres vertreten die
anwesenden auch die abwesenden Mitrevierinhaber, ohne dass es dazu einer Vollmacht bedarf.
(8) Die Abstimmung erfolgt offen, soweit die Versammlung nichts anderes beschießt. Es ist geheim mit
Stimmzettel abzustimmen, wenn mehr als zwei der anwesenden oder vertretenen Mitglieder dieses verlangen.
Dabei entscheidet allein die Kopfzahl.
(9) Beschlüsse mit finanziellen Auswirkungen und über Grundstücksinanspruchnahmen sind für ein Mitglied nur
verbindlich, wenn es dem Beschluss zugestimmt hat.
(10) Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Bei Beschlüssen der Hegegemeinschaft
über die Abschussplanung ist festzuhalten, ob die Jagdvorstände bzw. die Inhaber von verpachteten
Einzeljagdbezirken dem jeweiligen Abschussvorschlag zugestimmt haben. Abweichende Stellungnahmen und
Einsprüche sind in die Niederschrift aufzunehmen. Auch die Abschussempfehlungen der Hegegemeinschaft für
die einzelnen Reviere sind festzuhalten.
(11) Die Niederschrift ist vom Hegegemeinschaftsleiter und vom Schriftführer, der von der Hegegemeinschaft gewählt wird, zu unterzeichnen.