Montag, 31. Dezember 2007

Termine 2007

10.05.2007, Gründungsversammlung der neuen Hegegemeinschaft Waldsassen beim Goldenen Hahn in Waldsassen, Fusion Hegering und Hegegemeinschaft
Samstag, 02.06.2007, 50-Jahre Tirschenreuther Bläser
Samstag, 16.06.2007, Dt.-cz. Treffen am Kastanienbaum, Hardeck bei Neualbenreuth
Sonntag, 17.06.2007, Pflichttrophäenschau Erbendorf
Sonntag, 01.08.2007, Bürgerfest Waldsassen, Stand der Bläser der Hegegemeinschaft
Freitag, 17.08.2007, Ferienprogramm Hatzenreuth
Samstag, 01.09.07, Schießanlage Friedenfels, lfd. Keiler, Schüsse auf 100 bis 300 m möglich
Sonntag, 30.09.07, Erlebniswochen Fisch in Mitterteich
Samstag, 27.10.07, Schießtermin Schützenhaus Waldsassen, 08.30 - 12.00 h
Samstag, 28.10.07, 18.00 h, Hubertusmesse auf der Kappl bei Münchenreuth
Samstag, 03.11.07, Hubertusmesse und Hubertusfeier in Erbendorf
Sonntag, 18.10.2007, 10.15 h, Hubertusmesse auf der kleinen Kappl in Ottengrün
Donnerstag, 06.12.2007, 20.00 h, Stammtisch der Hegegemeinschaft Waldsassen beim "Pirkl"

Freitag, 21. Dezember 2007

Symbolische Grenzöffnung in Neualbenreuth







Initiiert vom Hegegemeinschaftsleiter von LIPOVA, Jaroslav Vild wurde heute am 21.12.2007, um 10.00 h, beim Abbau der Schranke in Neualbenreuth durch die Bundespolizei ein kurzfristiges Treffen organisiert. Auf dem Foto zu sehen sind der Bürgermeister von Neualbenreuth, Herr Köstler und der stellvertretende Bürgermeister von Lipova, Hegegemeinschaftleiter Jaroslav Vild, von der Bundespolizei der stellvertretende Leiter, PHK Vogt, PHK Kaßeckert von der ehemaligen Polizeistation Neualbenreuth und von der PI Waldsassen PHK Bäuml. Jaroslav Vild und Bozik Tobermann brachten einige Stücke mit ihren Jagdhörnern zum Vortrag. Jaroslav Vild fungierte als Dolmetscher.

Samstag, 8. Dezember 2007

Hubertusmesse Kappl bei Münchenreuth











Auch auf der großen Kappl wurde wieder eine Hubertusmesse im Jahr 2007 von den Bläsern und den Falknern gestaltet. Termin war Samstag, der 27.10.2007, 19.00 h.

Donnerstag, 6. Dezember 2007

Monatlicher Jägerstammtisch der HG


Seit heuer findet wieder regelmäßig der allmonatliche gemütliche Jägerstammtisch am ersten Donnerstag im Monat um 20.00 h statt. Bislang trafen sich Jäger und Nichtjäger stets beim PIRKL in Waldsassen. Bei gutem Mondlicht wird der Termin in Zukunft auf einen anderen Tag verlegt. Es erscheinen bei diesem Stammtisch stets alte und neue Gesichter. Auch am Nikolaustag 2007 wurden wieder Themen wie der geplante Schrotschusstermin am 05.01.2008 auf dem Teichelberg und der voraussichtliche Schießtermin am Dienstag, den 11.12.2007 in Friedenfels besprochen.
Zum Stammtisch der HG Waldsassen sind jagdlich Interessierte auch ohne gültigen Jagdschein stets willkommen.

Mittwoch, 28. November 2007

Hubertusmesse Ottengrün, kleine Kappl


Am 18.11.2007 fand nach der Hubertusmesse auf der Kappl bei Münchenreuth auch die Messe in der kleinen Kappl bei Ottengrün (Neualbenreuth) statt. Auch diese Messe wurde wieder von den Jagdhornbläsern der Hegegemeinschaft gestaltet. Mehr als 45 Übungsabende jeweils am Dienstag machen die gute Es-Horn-Gruppe aus. Pfarrer Gruber ist für Neualbenreuth und Nachbargemeinden, wie Ottengrün zuständig und seit über 20 Jahren bei uns tätig. Auch hier war wie auf der großen Kappl die Kirche wieder voll. Bild oben zeigt v.l.n.r. Otto Summer, Hornmeister Bernhard Stier, Pfarrer Gruber, Ossi Uhl, Milos Sedivy, Achim Vollmer, Jochen Freundl, Hermann Nurtsch, Willi Bauer, Fritz Fick und Norbert Fleißner (es fehlen Marian Drobny und Ingmar Wenisch).

Dienstag, 27. November 2007

Scheibenausschießen 2007


Die ausgeschossene Scheibe der HG Waldsassen für 2007 gewann Helmut ÜBELACKER mit einem klaren 10-er in der Disziplin 100 Meter freistehend. Mutmaßungen, daß Helmut Übelacker vom Vortag noch "gedopt" war, konnten nicht bewiesen werden. :-)
Die Scheibe wurde am 27.10.2007 auf dem Schießstand des Schützenvereines Waldsassen ausgeschossen zwischen 09.00 und 12.00 h.

Montag, 19. November 2007

SMS-Alarmierung für Drückjagden




Die SMS-Alarmierung funktioniert. Bisher haben wir 60 Teilnehmer, die per SMS verständigt werden, wenn z. B. Sauen im Mais stecken und dort zu Schaden gehen. Die ersten Maisdrückjagden konnten bereits erfolgreich absolviert werden. Schon bei der ersten Alarmierung fiel ein 80 kg-Keiler in Großbüchelberg. Jeder interessierte Jäger kann mit in die SMS-Alarmierungsliste der HG Waldsassen aufgenommen werden. Voraussetzungen sind regelmäßige Schußübungen auf flüchtiges Wild auf Schießständen und absolute Schußdisziplin. Die Fotos oben zeigen die Belehrung der anwesenden Jäger insbesondere in Sachen Schußabgabe, UVV-Vorschriften und gültigen Jagdschein durch den Jagdherrn Helmut Schnurrer bei einer Maisdrückjagd-Alarmierung im Oktober 2007. Eine Teilnehmerliste wird grundsätzlich geführt.

Donnerstag, 15. November 2007

Ferienprogramm Hatzenreuth


Von unserem Hegegemeinschaftsleiter Hubert RUSTLER wird auch alljährlich ein Ferienprogramm für Kinder angeboten, das auch heuer wieder stark besucht war. Mehr als 20 Kinder ließen sich verschiedene Lebensräume und Biotope anschaulich erklären. Mit von der Partie waren natürlich unsere Bläser der Hegegemeinschaft Waldsassen, die die Veranstaltung begleiteten.

Benefizkonzert in der Falknerei Wunsiedel, Katharinenberg mit Geldspende an gemeinnützige Einrichtungen

Foto zeigt: v.l. Karl Willi Beck, Bürgermeister der Stadt Wunsiedel, Karola Kopp, Hornmeisterin der Bläsergruppe Windischeschenbach, Ingmar Wenisch - BJV-Kreisgruppe Tirschenreuth, Falknermeister Eckard Mikisch, Adam Adelbert, Hornmeister der Bläsergruppe St. Hubertus Kemnath, Michael Kaspar, Schulleiter der Grundschule Wunsiedel, Monika und Maximilian Fickentscher von der Lebenshilfe Wunsiedel bei der Geldübergabe

Das Konzert und die Veranstaltung:













Der Falknermeister Eckard MICKISCH, Mitglied der Hegegemeinschaft Waldsassen und der BJV-Kreisguppe Tirschenreuth, organisierte zusammen mit der Bläsergruppe Windischeschenbach ein erstes Benefizkonzert, das äußerst positiv verlief und viel Applaus und Zuspruch erntete.
Die Veranstaltung fand am Samstag, dem 20.10.2008, auf dem Katharinenberg in Wunsiedel im Greifvogelpark statt. Der Greifvogelpark befindet sich direkt neben der Landesjagdschule.

Trotz Kälte erfreuten sich ca. 300 Gäste an den Jagdhornklängen der Es-Horn-Bläsergruppen Schlossbläser Kaibitz, St.-Hubertus Kemnath und Windischeschenbach. Diese Veranstaltung der besonderern Art fand in der glutroten Abenddämmerung bei Fackelschein vor der einzigartigen Kulisse der indirekt beleuchteten Greifvogelvolieren statt. Eine Flugvorführung wurde ebenfalls präsentiert. Ein ferngesteuertes Flugzeug und ein ferngesteuerter „Fuchs“ waren Hilfsmittel für die Greifvögel. Vor dem Konzert wurde dem interessierten Publikum jagdliches Brauchtum erklärt, wie z. B. wie das Zusammenspiel der kleinen B-Hörner mit vielen Jagdsignalen, anschaulichen Beispielen und Verständigung der Jäger über größere Entfernungen mittels der Hörner.

Für sein besonderes Engagement wurde Falknermeister Eckard MICKISCH auf Veranlassung der BJV-Kreisguppe Tirschenreuth vom Bayerischen Jagdverband München durch Herrn Jürgen Weismann geehrt.

Der Erlös des Benefizkonzertes Geld wurde im Beisein der örtlichen Presse im Rathaus der Stadt Wunsiedel am Samstag, dem 19.01.2008 gemeinnützigen Einrichtungen gespendet. Die Lebenshilfeschule Wunsiedel für Behinderte Kinder und die Hausaufgabenbetreuung in Wunsiedel wurden aufgrund ihres knappen Budgets zu gleichen Teilen bedacht.

Aufgrund der starken Nachfrage von allen Seiten ist bereits wieder ein Benefizkonzert am Samstag, den 16.08.2008 mit Vorabendmesse geplant. Unterstützung wurde durch die Stadt Wunsiedel bereits wieder zugesagt.
Die Veranstalter hoffen dieses Mal auf sommerliche Temperaturen.

Dienstag, 13. November 2007

Bläserkorps der Hegegemeinschaft Waldsassen


Welche Hegegemeinschaft kann schon mit einem eigenen Bläserkorps aufwarten? Auf dem Foto v.l.n.r.: Hermann Nurtsch, Leiter des Bläserkorps Bernhard Stier, Willi Bauer, Norbert Fleißner, Otto Summer, Jochen Freundl, Ossi Uhl, Achim Vollmer und Fritz Fick (auf dem Foto fehlen Milos Sedivy, Marian Drobny und Ingmar Wenisch)

Grundschulfest Waldsassen





Auch bei der Grundschule in Waldsassen war die Hegegemeinschaft unter der Leitung von Hubert RUSTLER wieder aktiv. In jeder Klasse wurden Fragen der interessierten Schüler beantwortet und drei Mitglieder des Bläsercorps der Hegegemeinschaft Waldsassen trugen verschiedene Stücke vor.

Deutsch-Tschechisches Jägertreffen am Kastatnienbaum





Jedes Jahr organisiert unser Hegegemeinschafts-Mitglied, der "Adam-Bauer" aus Hardeck, ein schon traditionelles Treffen von tschechischen und deutschen Jägern aus dem Grenzgebiet.
Auch heuer waren wieder am 29.06.2007 ca. 300 Personen auf dem Festplatz direkt auf der grünen Grenze. Drei Jagdhornbläsergruppen aus Waldsassen, Windischeschenbach und Tirschenreuth waren vor Ort.

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Heckenpflege - Stichtag 30.11.07

Förderung der Heckenpflege

Bis zum 30. November kann bei den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten die lange erwartete,
neu eingeführte Heckenpflegeprämie beantragt werden.
Die Förderung erfolgt im Rahmen des KULAP-A: Maßnahme 5.1 - A 51 "Heckenpflegeprämie"
Ziel:
Die Förderung der Pflege von Hecken einschließlich Feldgehölzen soll zur Erhaltung und Entwicklung einer naturraum- und regionaltypischen Biodiversität in der Agrarlandschaft beitragen. Gleichzeitig soll die Vielfalt und Schönheit eines intakten, funktionsfähigen und traditionellen Landschaftsbilds erhalten werden.
Antragstellung und Information:
· Ämter für Landwirtschaft und ForstenDie Antragstellung für die Heckenpflegeprämie beginnt am 8. Oktober und endet am 30. November 2007.
Voraussetzungen:
· Die zu pflegenden Hecken und Feldgehölze liegen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen bzw. landwirtschaftlich nutzbaren Flächen.
· Ein durch das Amt für Landwirtschaft und Forsten, Sachgebiet Agrarökologie und Boden erstelltes bzw. genehmigtes Pflegekonzept, in dem die notwendigen Pflegemaßnahmen für drei aufeinander folgende Pflegeperioden (1. Oktober bis 28. Februar) festgelegt sind.
· Der Antragsteller muss für die geförderten Hecken und Feldgehölze eine Pflegeberechtigung besitzen, die mindestens drei aufeinander folgende Pflegeperioden umfasst (nähere Informationen hierzu erteilt das ALF).
Förderung:
· 100 €/Ar gepflegter Hecke
Formulare, Merkblätter:
· Merkblatt "Heckenpflegeprämie" 2007:
http://www.stmlf.bayern.de/agrarpolitik/programme/foerderwegweiser/28028/merkbl_hecke.pdf
· Antrag auf Fördermittel für die Pflege von Hecken und Feldgehölzen:
http://www.stmlf.bayern.de/agrarpolitik/programme/foerderwegweiser/28028/antrag_hecke.pdf
· Pflegeberechtigung für Hecken und Feldgehölze:
http://www.stmlf.bayern.de/agrarpolitik/programme/foerderwegweiser/28028/berechtig_hecke.pdf

Sonntag, 11. November 2007

Abschlußbericht Radiocäsium in Wildschweinen u.a.

Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben StSch 4324 im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Untersuchungen zum Verhalten von Radiocäsium in Wildschweinen und anderen Biomedien des Waldes

Februar 2005

Von
Uli Fielitz

Zusammenfassung
In diesem Forschungsvorhaben wurden von 2001 bis 2004 die Ursachen für die vergleichsweise hohe 137Cs Aktivität von Wildbret, insbesondere von Wildschweinen, in Teilen des Bayerischen Waldes, die durch den Tschernobyl-Fallout besonders betroffen sind, detailliert aufgeklärt. Ein wesentliches Ziel des Forschungsvorhabens war die Entwicklung eines dynamischen radioökologischen Modells, das den bisherigen Zeit-verlauf der Kontamination von Rehen, Rothirschen und Wildschweinen beschreibt und den weiteren Verlauf prognostiziert. Die Zusammensetzung der Nahrung von Wildschweinen und Rothirschen wurde durch Mageninhaltsanalysen bestimmt, die relevanten Nahrungs-komponenten dann im Untersuchungsgebiet beprobt und deren 137Cs Aktivität ermittelt.
Insgesamt wurden im Untersuchungsgebiet 20 Bodenprofile bis 20-30 cm Tiefe volumenecht entnommen. Es zeigt sich, dass der größte Teil der Aktivität nicht mehr in der Humusauflage ist, wie in den 80er und 90er Jahren, sondern in dem ca. 8 cm umfassenden Bereich zwischen der unteren Humusauflage und dem oberen Mineralboden. Inzwischen enthalten auf der Dauerprobefläche B1 die obersten 2 cm des Bodens mit 1,4% fast gleich viel Aktivität wie die 28-30 cm Schicht mit 1,2%.
Für die mathematische Beschreibung der Tiefenverteilung von 137Cs im Waldboden wurde ein radioökologisches Modell entwickelt, das den Boden in übereinander liegende 2 cm Kompartimente einteilt, in denen die Migration, Fixierung und Desorption von 137Cs stattfindet. Diese Prozesse werden durch ein System von Differenzialgleichungen beschrieben. Die mittlere Abweichung der Modelldaten von den Messdaten beträgt 0,77%.
Bei allen untersuchten Pflanzenarten nahm die 137Cs Aktivität von 1987 bis 2004 deutlich ab, bei den meisten Arten setzte sich der seit 1995 bestehende Trend zu einer langsameren Aktivitätsabnahme fort. Viele Pflanzenarten hatten mittlere 137Cs Gehalte in den Blättern von unter 1.000 Bq•kg-1 Frischsubstanz (FS), nur wenige Arten, wie Dornfarn und Heidel-beere, wiesen höhere Aktivitäten auf. Bei den oberirdischen Fruchtkörpern von Pilzen variierte die Kontamination von durchschnittlich 24 Bq 137Cs•kg-1 bei Parasol bis rund 2.800 Bq 137Cs•kg-1 bei Maronenröhrlingen. Dagegen übertraf die Kontamination von Hirschtrüffeln, mit durchschnittlich 26.800 Bq 137Cs•kg-1, alle anderen potenziellen Nahrungsbestandteile der Wildschweine, um ein Vielfaches.
Es wurden die Nahrungsbestandteile von 37 Rothirschmägen und 70 Wildschweinmägen ermittelt. Bei den Mageninhaltsanalysen von Rothirschen stellten Gräser, die mit 29 Arten vertreten waren, mit 60,2% die mit Abstand wichtigste Gruppe und wurden in allen Mägen nachgewiesen. Das Nahrungsspektrum der Wildschweine war wesentlich differenzierter. Die untersuchten Wildschweinmägen enthielten rund 20% Gräser, Früchte und Bestand-teile aus Fütterungen zu je 17%, Kräuter 13%, Wurzeln 12% und Boden 11%. Pilze machten 7,6% aus, wovon 5,5% auf Hirschtrüffeln entfielen. Während der Buchenmast 2003 enthielten die Mägen mehrere Monate lang vorwiegend Bucheckern.
Die 137Cs Aktivität von Rothirschen nahm von 1986-2004 hoch signifikant ab (n=205, P<0,0001). n="1.663)" n="91)," n="34)">

Freitag, 29. Juni 2007

Hegegemeinschaftsordnung

Stand 29.06.2007 (Änderung nach Neugründung)

§ 1 Name und räumlicher Wirkungsbereich
(1) Die Hegegemeinschaft führt den Namen: „Hegegemeinschaft Waldsassen“
(2) Die Hegegemeinschaft hat ihren Sitz am Wohnort des ersten Vorsitzenden
(3) Geschäftsjahr ist das Jagdjahr.
(4) Der räumliche Wirkungsbereich der Hegegemeinschaft wird gemäß Rechtsverordnung des/der
vom durch folgende zusammenhängende Jagdreviere gebildet: - siehe Anlage -
(5) Auf die Hegegemeinschaft finden die Bestimmungen des BGB für den nichtrechtsfähigen Verein
Anwendung.
(6) Erfüllungsort ist der Sitz der Hegegemeinschaft.

§ 2 Zweck und Aufgaben der Hegegemeinschaft
(1) Zweck der Hegegemeinschaft ist es, in ihrem räumlichen Wirkungsbereich eine ausgewogene Hege aller
darin vorkommenden Wildarten und eine einheitliche großräumige Abschussregelung nach den jagdrechtlichen
Bestimmungen zu gewährleisten.
(2) Dieser Zweck wird insbesondere durch folgende Aufgaben verwirklicht:
1. Abstimmen der Hegemaßnahmen in den einzelnen Jagdrevieren sowie Durchführung gemeinsamer
Hegemaßnahmen;
2. Mitwirken bei der Wildstandsermittlung;
3. Abstimmen der Abschussplanvorschläge der Revierinhaber;
4. Mitwirken bei der Überwachung der Erfüllung der Abschusspläne;
5. Absprachen über gemeinsames Aussetzen von Wild (insbesondere von gefährdeten Wildarten) sowie
über die Beschränkung der Jagdausübung auf einzelne Wildarten innerhalb der Jagdzeiten;
6. Mitwirken bei Flurbereinigungsarbeiten;
7. Fördern der Weiterbildung der Mitglieder, der praktischen Jungjägerausbildung, des Jagdhundwesens,
des jägerlichen Schießwesens; Pflege der Jagdkameradschaft und des jagdlichen Brauchtums, insbesondere des Bläsercorps usw.;
8. Fördern des Artenschutzes, des Natur und Umweltschutzes;
9. Mitwirken bei der Ausrichtung von Hegeschauen;
10. Vermitteln bei Grenz- und Wildfolgestreitigkeiten.

§ 3 Mitgliedschaft
(1) Mitglieder der Hegegemeinschaft sind die Revierinhaber (Art. 7 Abs. 1 BayJG), die verantwortlichen
Personen im Sinne des Art. 7 Abs. 2 u. 3 BayJG und die vom Erben gemäß Art. 20 BayJG benannten
verantwortlichen Personen. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben.
(2) Die von den Revierinhabern angestellten Forstleute, Berufsjäger, bestätigten Jagdaufseher sowie
Jagdscheininhaber und jagdlich Interessierte können als ständige Gäste an den Versammlungen der
Hegegemeinschaften teilnehmen. Sie können auch die Mitgliedschaft erwerben.
(3) Die Beschlussfassung (§ 8 Abs. 5) über Aufgaben nach § 2 Abs. 2 Nrn. 1 bis 6 ist allein den Mitgliedern
(Abs. 1, nur Revierinhaber) vorbehalten.
(4) Zu Versammlungen der Hegegemeinschaft, in deren Aufgaben nach § 2 Abs. 2 Nrn. 2 bis $ behandelt
werden, sind vom Hegegemeinschaftsleiter außer den Mitgliedern einzuladen:
a) die Jagdvorstände der beteiligten Jagdgenossenschaften;
b) die Inhaber der Eigenjagdreviere im räumlichen Wirkungsbereich der Hegegemeinschaft, soweit sie das
Jagdrecht nicht selbst ausüben;
c) die zuständigen Unteren Jagdbehörden mit ihren Jagdberatern und Jagdbeiräten
d) der Vorsitzende der zuständigen Kreisgruppe des Landesjagdverbandes Bayern e. V.
(5) Daneben können auch ständige Gäste (Abs. 2) zu den Sitzungen der Hegegemeinschaft eingeladen werden.
(6) Jedes Mitglied kann sich vertreten lassen. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen. Die Vollmacht kann auch
ständigen Gästen erteilt werden. Unterbevollmächtigung ist unzulässig. Mitpächter oder mehrere für ein
Jagdrevier verantwortliche Personen werden im Falle des Art. 7 Abs. 4 BayJG durch den von ihnen benannten
Bevollmächtigten vertreten; im übrigen können sie sich gegenseitig vertreten, ohne dass es einer schriftlichen
Vollmacht bedarf.
(7) Jedes Mitglied erhält einen Abdruck der Hegegemeinschaftsordnung.

§ 4 Ende der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch:
1. Tod;
2. Austritt;
3. Ausschluss
(2) Der Austritt ist nur zum Ende eines Jagdjahres möglich; er muss schriftlich bis zum vorhergehenden 30.
September gegenüber der Hegegemeinschaft erklärt werden.
(3) Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt durch Beschluss der Hegegemeinschaftsversammlung,
Ausschlussgründe sind schwere oder wiederholte Verstöße gegen jagd- und waffenrechtliche Vorschriften oder
gegen die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit, soweit sie von einem ordentlichen
deutschen Gericht zu einer rechtskräftigen Aburteilung oder Entziehung bzw. Versagung des Jagdscheines
geführt haben sowie schwere oder laufende Verstöße gegen die Hegegemeinschaftsordnung. Die
Ausschlussgründe sind dem Betroffenen schriftlich mitzuteilen.
(4) Der Hegegemeinschaftsleiter kann ständige Gäste nach vorheriger einmaliger Abmahnung von der weiteren
Teilnahme an der Versammlung der Hegegemeinschaft ausschließen.

§ 5 Organe
Organe der Hegegemeinschaft sind
1. der Hegegemeinschaftsleiter und dessen Stellvertreter sowie Schriftführer und Kassier
2. die Hegegemeinschaftsversammlung.

§ 6 Der Hegegemeinschaftsleiter
(1) Der Hegegemeinschaftsleiter und sein Stellvertreter werden von den Mitgliedern der Hegegemeinschaft auf
die Dauer von fünf Jahren gewählt. Sie sind ehrenamtlich tätig.
(2) Die erste Versammlung der Hegegemeinschaft wird vom zuständigen Vorsitzenden der Kreisgruppe einberufen. Der Kreisgruppen- bzw. der Regierungsbezirksvorsitzende leitet die Versammlung bis
zur Wahl eines Hegegemeinschaftsleiters. Die Wiederwahl eines Hegegemeinschaftsleiters und seines
Stellvertreters ist möglich.
(3) Bei Vorliegen wichtiger Gründe können die Mitglieder der Hegegemeinschaft den Hegegemeinschaftsleiter
und/oder seinen Stellvertreter abwählen. In diesem Falle hat der Vorsitzende der zuständigen Kreisgruppe im
Landesjagdverband Bayern alsbald eine erneute Versammlung der Hegegemeinschaft zum Zwecke der
Neuwahlen einzuberufen.
(4) Die Wahl des Hegegemeinschaftsleiters und seines Stellvertreters hat mit Stimmzetteln und geheim zu
erfolgen, wenn dies mehr als zwei der anwesenden oder vertretenden Mitglieder fordern.
(5) Der Hegegemeinschaftsleiter – im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter – führt die laufenden
Geschäfte der Hegegemeinschaft, vollzieht die Beschlüsse der Hegegemeinschaftsversammlung als Vorstand im
Sinne von § 26 BGB. Sein Stellvertreter unterstützt ihn bei allen Aufgaben.

§ 7 Aufgaben des Hegegemeinschaftsleiters
(1) Der Hegegemeinschaftsleiter hat die Erfüllung der der Hegegemeinschaft obliegenden Aufgaben die
erforderlichen Maßnahmen anzuregen und aufeinander abzustimmen sowie die Beschlüsse der
Mitgliederversammlungen durchzuführen. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Vorbereiten, Einberufen und Leiten der Hegegemeinschaftsversammlungen.
b) Koordinieren bei der Wildstandsermittlung und Abschussplanung entsprechend den Richtlinien für die Hege
und Bejagung des Schalenwildes in Bayern (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 1. März 1983).
c) Vergleichen der Abschusspläne mit dem jeweiligen Stand der Abschusserfüllung und erforderlichenfalls
Abgeben entsprechender Vorschläge gegenüber den Mitgliedern und der Jagdbehörde.
d) Pflege der Kontakte zu benachbarten Hegegemeinschaften sowie erforderlichenfalls Koordinierung der
Wildstandsermittlung und Abschussplanung mit benachbarten Hegegemeinschaften; Pflege der Kontakte zu den
Gliederungen des Landesjagdverbandes Bayern e. V.
e) Jagdfachliche Beratung und Unterstützung der Mitglieder der Hegegemeinschaften.
(2) Um diese Aufgeben erfüllen zu können, haben die Mitglieder der Hegegemeinschaft dem
Hegegemeinschaftsleiter auf Anfrage unverzüglich Auskunft über den Stand der Abschusserfüllung zu erteilen.
Sie sollen ihn über außergewöhnliche Vorkommnisse in ihren Revieren unterrichten. Er ist befugt, in
Wahrnehmung seiner Obliegenheiten nach vorheriger Ankündigung ohne Jagdausrüstung die Mitgliedsreviere
seiner Hegegemeinschaft zu betreten und die Jagdeinrichtungen zu besichtigen.

§ 8 Hegegemeinschaftsversammlung
(1) Die Hegegemeinschaftsversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Wahl des Hegegemeinschaftsleiters und seines Stellvertreters.
b) Beschlussfassung über den Gesamtabschuss und seine Verteilung auf die Mitgliedsreviere als Empfehlung an
die zuständigen Jagd- und Forstbehörden.
c) Beschlussfassung über Empfehlungen für gemeinsame Hegemaßnahmen.
d) Beschlussfassung über den Ausschluss von Mitgliedern (§ 4 Abs. 3) und von ständigen Gästen (§ 4 Abs. 4
Satz 2)
e) Beschlussfassung über die Änderung der Hegegemeinschaftsordnung.
f) Beschlussfassung über sonstige Angelegenheiten
g) Festsetzung des jährlichen Mitgliedsbeitrages.
(2) Der Hegegemeinschaftsleiter beruft mindestens einmal im Jahr eine Hegegemeinschaftsversammlung ein.
Die Einladung muss unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung mindestens zwei Wochen vorher schriftlich
erfolgen. Dabei kommt es auf den Tag an, an dem die Einladung bei der Post aufgegeben wird.
(3) Der Hegegemeinschaftsleiter ist verpflichtet, eine Hegegemeinschaftsversammlung auch dann einzuberufen,
wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder einen entsprechenden schriftlichen Antrag stellt. In diesem Fall gilt
allein die Kopfzahl.
(4) Den geladenen Behörden, Verbänden und Personen (§ 3 Abs. 4) ist Gelegenheit zu geben, sich zum
Gegenstand der Verhandlung zu äußern. Das Wort erteilt der Hegegemeinschaftsleiter.
(5) Die Hegegemeinschaftsversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder – mit
Ausnahme von Satz 4 – beschlussfähig. Beschlüsse dürfen, soweit in dieser Hegegemeinschaftsordnung nichts
anderes bestimmt ist, sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen stimmberechtigten Mitglieder als
auch die Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertreten Revierflächen. Das gilt auch für Wahlen. Zu
Satzungsänderungen und zur Auflösung der Hegegemeinschaft ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit sämtlicher
Mitglieder sowohl der Stimmen als auch der Revierflächen erforderlich.
(6) Stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung sind in den Fällen des § 2 Abs. 2 Nrn. 1 bis 6 die
anwesenden und vertretenen Mitglieder (§ 3 Abs. 1), in den übrigen Fällen auch Personen im Sinne von § 3 Abs.
2 (ständige Gäste).
(7) Mehrere Inhaber eines gemeinsamen Jagdrevieres (Mitpächter) haben zusammen nur eine Stimme, die nur
einheitlich abgegeben werden kann. Bei mehreren Inhabern eines gemeinsamen Jagdrevieres vertreten die
anwesenden auch die abwesenden Mitrevierinhaber, ohne dass es dazu einer Vollmacht bedarf.
(8) Die Abstimmung erfolgt offen, soweit die Versammlung nichts anderes beschießt. Es ist geheim mit
Stimmzettel abzustimmen, wenn mehr als zwei der anwesenden oder vertretenen Mitglieder dieses verlangen.
Dabei entscheidet allein die Kopfzahl.
(9) Beschlüsse mit finanziellen Auswirkungen und über Grundstücksinanspruchnahmen sind für ein Mitglied nur
verbindlich, wenn es dem Beschluss zugestimmt hat.
(10) Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Bei Beschlüssen der Hegegemeinschaft
über die Abschussplanung ist festzuhalten, ob die Jagdvorstände bzw. die Inhaber von verpachteten
Einzeljagdbezirken dem jeweiligen Abschussvorschlag zugestimmt haben. Abweichende Stellungnahmen und
Einsprüche sind in die Niederschrift aufzunehmen. Auch die Abschussempfehlungen der Hegegemeinschaft für
die einzelnen Reviere sind festzuhalten.
(11) Die Niederschrift ist vom Hegegemeinschaftsleiter und vom Schriftführer, der von der Hegegemeinschaft gewählt wird, zu unterzeichnen.