Förderung der Heckenpflege
Bis zum 30. November kann bei den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten die lange erwartete,
neu eingeführte Heckenpflegeprämie beantragt werden.
Die Förderung erfolgt im Rahmen des KULAP-A: Maßnahme 5.1 - A 51 "Heckenpflegeprämie"
Ziel:
Die Förderung der Pflege von Hecken einschließlich Feldgehölzen soll zur Erhaltung und Entwicklung einer naturraum- und regionaltypischen Biodiversität in der Agrarlandschaft beitragen. Gleichzeitig soll die Vielfalt und Schönheit eines intakten, funktionsfähigen und traditionellen Landschaftsbilds erhalten werden.
Antragstellung und Information:
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Ämter für Landwirtschaft und ForstenDie Antragstellung für die Heckenpflegeprämie beginnt am 8. Oktober und endet am 30. November 2007.
Voraussetzungen:
· Die zu pflegenden Hecken und Feldgehölze liegen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen bzw. landwirtschaftlich nutzbaren Flächen.
· Ein durch das Amt für Landwirtschaft und Forsten, Sachgebiet Agrarökologie und Boden erstelltes bzw. genehmigtes Pflegekonzept, in dem die notwendigen Pflegemaßnahmen für drei aufeinander folgende Pflegeperioden (1. Oktober bis 28. Februar) festgelegt sind.
· Der Antragsteller muss für die geförderten Hecken und Feldgehölze eine Pflegeberechtigung besitzen, die mindestens drei aufeinander folgende Pflegeperioden umfasst (nähere Informationen hierzu erteilt das ALF).
Förderung:
· 100 €/Ar gepflegter Hecke
Formulare, Merkblätter:
· Merkblatt "Heckenpflegeprämie" 2007:
http://www.stmlf.bayern.de/agrarpolitik/programme/foerderwegweiser/28028/merkbl_hecke.pdf· Antrag auf Fördermittel für die Pflege von Hecken und Feldgehölzen:
http://www.stmlf.bayern.de/agrarpolitik/programme/foerderwegweiser/28028/antrag_hecke.pdf· Pflegeberechtigung für Hecken und Feldgehölze:
http://www.stmlf.bayern.de/agrarpolitik/programme/foerderwegweiser/28028/berechtig_hecke.pdf